John CNC Service

Gültige Konditionen Stand Juli 2010

Lieferzeit:
12 Wochen nach Auftragseingang.
Lieferung:
Die Lieferung erfolgt ab Firma JOHN CNC-Service GmbH, Wiesbaden-Medenbach. Versicherung, Verpackung und Fracht sind in den Angebotspreisen nicht enthalten. Transport, einschließlich Verladung gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
Mit der Übergabe des Auftragsgegenstandes an den Frachtführer übernimmt der Auftraggeber das Risiko der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges des Auftragsgegenstandes.
Soweit wir nach § 4 der Verpackungsordnung verpflichtet sind, die zum Transport verwendete Verpackung zurückzunehmen, so trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackung.
Gewährleistung:
Auf Material 12 Monate Gewährleistung nach Lieferung. Auf sonstige Leistungen 6 Monate nach mängelfreier Abnahme.
Die Gewährleistungsarbeiten in unserem Hause erfolgen kostenlos.
Für Arbeiten am Einsatzort werden Reisezeit, Wartezeit, Fahrkosten und Spesen berechnet.
Haftung:
Sofern nicht unsererseits durch grobes Verschulden oder Vorsatz verursacht, haften wir aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt für Schäden an Sachen und Rechten, die nicht zu unserem Liefer- und Leistungsumfang gehören und insbesondere nicht für Folgeschäden jeder Art- auch nicht für solche aus Produktionsausfällen.
Unsere Lieferungen und Leistungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, nicht in lebenserhaltenden Geräten oder in Anwendungen zu verwenden, in denen fehlerhaftes Verhalten zu Beeinträchtigungen an Leib und Leben des Benutzers führen kann.
Inbetriebnahme:
Als Inbetriebnahme sind alle Arbeiten am Installationsort des Auftragsgegenstandes definiert, die dem Test, der Erprobung, dem Leistungsnachweis usw. dienen.
Im Angebotsumfang sind Inbetriebnahmearbeiten nicht enthalten. Sie werden ggf. nach gesonderter Beauftragung gegen Nachweis von Reise-, Warte-, Arbeitszeiten, Spesen und Materialverbrauch nach Aufwand zu dem jeweils gültigen Stundensatz berechnet.
Davon ausgenommen ist nur die Arbeitszeit für die Beseitigung von Mängeln, die wir zu vertreten haben und die uns vom Kunden als Abweichung zwischen der ausgeführten Arbeit und dem von beiden Seiten anerkannten Pflichtenheft nachgewiesen werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Arbeits- und Materialaufwand durch einen Beauftragten am Ort der Inbetriebnahme bestätigen zu lassen.
Abnahme:
Mit der Abnahme erkennt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand als im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht an. Sollte eine formelle Abnahme nicht erteilt werden, so gilt die Übergabe des Auftragsgegenstandes an den Kunden des Auftraggebers oder die bestimmungsgemäße Nutzung des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber automatisch als Abnahme.
Arbeitszeiten:
Die Zeiten der Normalarbeit sind jeweils Montag bis Freitag von 7.00 bis 18.00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten werden 40% und an Sonn- und Feiertagen Aufschläge von 100 % auf die jeweils gültigen Stundensätze berechnet.
Stundensätze:
- für Fahrzeit, Reisezeit
- Arbeitsstunden vor Ort jeweils: 
- Kilometerpauschale:
- Ãœbernachtungen: Pauschal oder gegen Beleg
- Tagesspesen:
Zahlung:
Innerhalb 14 Tagen ohne Abzug.
Die Berechnung von Inbetriebnahmearbeiten und Serviceeinsätzen erfolgt nach Abschluss der Arbeiten oder einmal pro Monat.
Der Auftragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Lizenzen:
Lizenzpflichtige Softwareprodukte unterliegen den Softwarelizenzbedingungen der Hersteller.
Geltungsbereich:
Das Angebot erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung der vorgenannten Bedingungen.
Andere Konditionen der Bestellung gelten nur, wenn sie nach deren Eingang ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
Bindefrist:
An Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden
Ansonsten gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie.

Konditionen: CNC 02/2001